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    Möglichkeit, nach einigen Jahren eine Daueraufenthaltserlaubnis in Ungarn zu erhalten.
Rechtsformen in Ungarn: Wahl der optimalen Struktur für Ihr Unternehmen

Bei der Gründung eines Unternehmens in Ungarn können Unternehmer zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Jede hat ihre eigenen Merkmale, Kapitalanforderungen und unterschiedliche Haftungsgrade für die Gründer.

1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft. – Korlátolt felelősségű társaság)
  • Die beliebteste Form für kleine und mittlere Unternehmen, die sowohl Ansässigen als auch Nichtansässigen (natürlichen und juristischen Personen) offensteht.
  • Mindeststammkapital – 3 Mio. HUF (ca. 7.700 €).
  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt.
  • Besonderheit: Die Übertragung von Geschftsanteilen ist nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.
2. Private Aktiengesellschaft (Zrt. – Zártkörűen működő részvénytársaság)
  • Geeignet für größere Vorhaben, die eine Kapitalbeschaffung über Aktien beinhalten.
  • Mindestkapital – 5 Mio. HUF (ca. 12.800 €).
  • Die Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und können nicht ohne Zustimmung der anderen Aktionäre frei an Dritte verkauft werden.
  • Die Haftung der Aktionäre ist auf den Wert ihrer Aktien beschränkt.
3. Publische Aktiengesellschaft (Nyrt. – Nyilvánosan működő részvénytársaság)
  • Optimal für große Unternehmen, die einen Börsengang oder eine umfangreiche Kapitalbeschaffung planen.
  • Mindeststammkapital – 20 Mio. HUF (ca. 51.300 €).
  • Die Aktien werden frei an der Börse gehandelt, was die Anziehung von Investoren erleichtert.
  • Komplexe Unternehmensstruktur (ein Aufsichtsrat, Pflichtprüfung etc. sind erforderlich).
4. Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (Branch Office)
  • Ermöglicht einer nicht-ansässigen Gesellschaft, unter demselben Namen wie im Ausland Geschäfte in Ungarn zu tätigen.
  • Ist keine eigenständige juristische Person – die Muttergesellschaft haftet.
  • Eine Registrierung im ungarischen Handelsregister ist erforderlich, jedoch ohne Bildung eines separaten Stammkapitals.
5. Repräsentanz (Representative Office)
  • Geeignet für nicht-kommerzielle Tätigkeiten (Marketing, Verhandlungen, Marktforschung).
  • Darf keine geschäftliche Tätigkeit ausüben oder Einkünfte in Ungarn erzielen.
  • Einfache Registrierung, aber eingeschränkte Funktionen.
Welche Rechtsform ist die richtige?
  • Startups und Kleinunternehmen → Kft. (Flexibilität, geringe Anforderungen).
  • Mittelständische Unternehmen mit Investoren → Zrt. (geschlossener Aktienbesitz).
  • Große Unternehmen und Börsengänge (IPOs) → Nyrt. (öffentlicher Aktienhandel).
  • Ausländische Unternehmen → Zweigniederlassung (vollwertige Geschäftstätigkeit) oder Repräsentanz (ohne kommerzielle Operationen).
Benötigen Sie Hilfe bei der Unternehmensregistrierung in Ungarn? Stellen Sie eine Consultinanfrage – wir finden die optimale Lösung für Ihre Ziele!
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